Gewährleistung und Garantie
Nach einer Reparatur oder dem Kauf eines Fahrzeugs ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie zu verstehen, um Ihre Rechte im Falle eines Mangels oder Defekts voll ausschöpfen zu können. Im Autohaus Markwardt informieren wir Sie umfassend über Ihre Ansprüche und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Gewährleistung und Garantie zur Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Obwohl die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft synonym verwendet werden, gibt es rechtlich gesehen wichtige Unterschiede zwischen beiden:
Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt Ihnen als Käufer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Mängel an einem Produkt geltend zu machen. Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Stellt sich ein Mangel heraus, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Die Bedingungen und der Umfang der Garantie werden individuell festgelegt und können zum Beispiel eine längere Frist oder zusätzliche Leistungen wie kostenlose Inspektionen oder Ersatzteile umfassen. Eine Garantie kann zeitlich oder auf eine bestimmte Kilometerleistung beschränkt sein. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Garantie zu kennen, um zu wissen, welche Leistungen abgedeckt sind und welche nicht.
Ihre Rechte bei Mängeln
Wenn während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit ein Mangel an Ihrem Fahrzeug auftritt, haben Sie das Recht, diesen beim Verkäufer oder Hersteller geltend zu machen. Es ist wichtig, den Mangel so früh wie möglich anzuzeigen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Bei einem Mangel haben Sie folgende Optionen:
Nacherfüllung: Sie haben das Recht, eine Reparatur des Mangels oder – falls dies nicht möglich ist – eine Ersatzlieferung zu verlangen. Im Rahmen der Gewährleistung erfolgt die Nacherfüllung in der Regel kostenfrei.
Minderung oder Rücktritt: Sollte die Nacherfüllung scheitern oder unzumutbar sein, können Sie den Kaufpreis mindern oder, in schwerwiegenden Fällen, vom Kaufvertrag zurücktreten.
Garantieansprüche: Falls der Mangel innerhalb der Garantiezeit auftritt und die Bedingungen der Garantie erfüllt sind, können Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
Wie unterstützt Sie Autohaus Markwardt bei Gewährleistung und Garantie?
Im Autohaus Markwardt setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie problemlos und schnell abgewickelt werden. Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung:
Beratung: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung und Garantie und klären Sie über die spezifischen Bedingungen auf, die für Ihr Fahrzeug gelten.
Reparatur und Nacherfüllung: Sollte ein Mangel auftreten, führen wir die notwendigen Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie fachgerecht und zeitnah durch.
Garantieverlängerung: Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Garantie für Ihr Fahrzeug zu verlängern, um weiterhin umfassend abgesichert zu sein.
Fazit
Gewährleistung und Garantie bieten Ihnen wichtige Rechte, um Mängel an Ihrem Fahrzeug zu beheben und sicherzustellen, dass Sie lange Freude an Ihrem Auto haben. Im Autohaus Markwardt stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu Gewährleistung und Garantie zur Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen können.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Fahrzeug bestens abgesichert zu wissen und eventuelle Mängel schnell und unkompliziert beheben zu lassen.