Rechte des Geschädigten
Nach einem Unfall stehen Ihnen als Geschädigter verschiedene Rechte zu, die sicherstellen, dass Sie für den entstandenen Schaden angemessen entschädigt werden. Diese Rechte sind gesetzlich verankert und sollen dazu beitragen, dass Sie nicht auf den Kosten und den Folgen des Unfalls sitzen bleiben. Im Autohaus Markwardt informieren wir Sie umfassend über Ihre Rechte und unterstützen Sie dabei, diese gegenüber der Versicherung und dem Unfallverursacher geltend zu machen.
Ihre Rechte als Geschädigter im Überblick
Schadensersatzanspruch: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs, einen eventuell entstandenen Wertverlust, sowie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, falls Sie während der Reparaturzeit auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen.
Wahl der Werkstatt: Als Geschädigter haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Sie können also selbst entscheiden, wem Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen möchten.
Gutachterauswahl: Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und ein entsprechendes Gutachten erstellt. Die Kosten für den Gutachter müssen in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Ein unabhängiges Gutachten ist wichtig, um eine faire Schadensbewertung zu gewährleisten.
Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls und der damit verbundenen Reparaturen nicht genutzt werden kann und Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung wird für die Dauer der Reparaturzeit gezahlt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Reparaturkostenübernahme: Die gegnerische Versicherung muss die vollen Reparaturkosten übernehmen, solange diese den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht übersteigen. Auch wenn die Reparaturkosten nahe am Wiederbeschaffungswert liegen, haben Sie in der Regel das Recht, das Fahrzeug reparieren zu lassen, sofern Sie es weiter nutzen möchten.
Fiktive Abrechnung: Falls Sie die Reparatur nicht durchführen lassen möchten, können Sie den Schaden auch fiktiv, auf Basis des Gutachtens, abrechnen lassen. In diesem Fall erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe der geschätzten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Mietwagen oder Nutzungsausfall: Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen während der Reparaturzeit. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung wählen, falls Sie auf einen Mietwagen verzichten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Dauer der Reparatur.
Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
Im Autohaus Markwardt unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte als Geschädigter durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines unabhängigen Gutachters, übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und stellen sicher, dass alle Ihnen zustehenden Entschädigungen korrekt und vollständig gezahlt werden.
Fazit
Als Geschädigter haben Sie umfassende Rechte, die Ihnen helfen, den entstandenen Schaden fair und vollständig ersetzt zu bekommen. Vertrauen Sie auf die Unterstützung des Autohauses Markwardt, um Ihre Rechte zu wahren und eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.