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Mobility & Service Club

Vorvertragliche Informationen und Mitgliedschaftsbedingungen

Vorvertragliche Informationen

Mobility & Service Club der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH

A. Allgemeine Informationen

Vertragspartner für die Mitgliedschaft im Mobility & Service Club ist die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH.

Autohaus Markwardt-Zossen GmbH Stubenrauchstraße 58–59 15806 Zossen Geschäftsführer: Sebastian Markwardt Telefon: 03377 33 50 70 E-Mail: info@markwardt-zossen.de Internet: www.markwardt-zossen.de Handelsregister: Amtsgericht Potsdam, HRB 19409 P Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE247459289

B. Produktbeschreibung

Der Mobility und Service Club der Autohaus Markwardt Zossen GmbH ist eine fahrzeugbezogene Mitgliedschaft für Wartungs-, Mobilitäts- und Werkstattleistungen. Gegen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag erhalten Mitglieder die nachfolgend beschriebenen Leistungen und Preisvorteile für das im Mitgliedschaftsvertrag angemeldete Fahrzeug.

Die Mitgliedschaft kann für einen Personenkraftwagen oder ein Nutzfahrzeug abgeschlossen werden. Jede Mitgliedschaft bezieht sich ausschließlich auf das im Mitgliedschaftsvertrag mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer bezeichnete Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug ist eine gesonderte Mitgliedschaft erforderlich.

Die Basis-Mitgliedschaft beinhaltet einen Ersatzwagen während eines vereinbarten Werkstattaufenthalts des angemeldeten Fahrzeugs, die Arbeitsleistungen für eine reguläre Inspektion nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers sowie einen Ölwechsel einschließlich der hierfür erforderlichen Arbeitsleistung und Materialien. Zum enthaltenen Material des Ölwechsels gehören das Motoröl in der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Spezifikation und Menge, der Ölfilter sowie die erforderliche Ablassschraube oder Dichtung.

Die enthaltene Inspektionsleistung umfasst ausschließlich die bei einer regulären Inspektion vorgesehenen Prüf-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Zusätzliche Wartungs-, Austausch- oder Reparaturarbeiten sowie die hierfür erforderlichen Ersatzteile und Betriebsstoffe sind nicht Bestandteil der enthaltenen Inspektionsleistung. Dies gilt insbesondere für den Austausch von Luftfiltern, Innenraumfiltern, Kraftstofffiltern, Zündkerzen, Bremsflüssigkeit, Getriebeöl, Kühlmittel oder vergleichbaren Wartungs- und Verschleißteilen.

Die enthaltenen Inspektions- und Ölwechselleistungen können während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden, sofern sie nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers fällig oder technisch erforderlich sind. Ein Anspruch auf vorzeitig verlangte, nicht fällige oder technisch nicht erforderliche Wartungsarbeiten besteht nicht.

Zusätzlich erhalten Mitglieder 20 Prozent Rabatt auf rabattfähige zusätzliche Arbeitsleistungen und auf rabattfähige, von der Autohaus Markwardt Zossen GmbH gelieferte Ersatzteile.

Von den Clubrabatten ausgenommen sind Diagnose- und Fehlersucharbeiten, Unfall-, Karosserie- und Lackreparaturen sowie Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen einschließlich der Gebühren und Leistungen der jeweiligen Prüforganisation. Ebenfalls ausgenommen sind Fremdleistungen, bereits rabattierte Leistungen, Festpreisangebote, Sonderaktionen sowie Zulassungs-, Entsorgungs- und sonstige Fremdkosten.

Clubleistungen und Clubrabatte sind nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar, sofern bei der jeweiligen Aktion nichts Abweichendes angegeben ist. Ein Anspruch auf Barauszahlung, nachträgliche Gutschrift oder Übertragung nicht genutzter Leistungen oder Rabatte besteht nicht.

Der in der Mitgliedschaft enthaltene Ersatzwagen wird ausschließlich für die Dauer eines vereinbarten Werkstattaufenthalts des angemeldeten Fahrzeugs zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Fahrzeugklasse, Marke oder Ausstattung. Die Bereitstellung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und im Rahmen der tatsächlichen Fahrzeugverfügbarkeit. Kraftstoff beziehungsweise Ladestrom, Maut-, Park- und sonstige nutzungsabhängige Kosten sind nicht Bestandteil der Mitgliedschaft.

Optional kann ein Räderpaket abgeschlossen werden. Dieses umfasst den saisonalen Räderwechsel, die Einlagerung eines Radsatzes, die Reinigung des eingelagerten Radsatzes sowie das erforderliche Auswuchten vor der Montage. Das Räderpaket umfasst höchstens zwei saisonale Räderwechsel je Vertragsjahr. Reifen, Felgen, Reparaturen, Ventile, Reifendrucksensoren, Befestigungsmaterial sowie die Beseitigung bereits vorhandener Schäden sind nicht enthalten.

Optional kann außerdem ein HU und AU-Paket abgeschlossen werden. Dieses umfasst eine reguläre Hauptuntersuchung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Abgasuntersuchung und der üblichen Prüfgebühren innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, sofern die Untersuchung für das angemeldete Fahrzeug in diesem Zeitraum fällig wird. Reparaturen zur Herstellung der Prüfbereitschaft, zusätzliche Untersuchungen, Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen sowie Gebühren für eine erforderliche Nachprüfung sind nicht enthalten.

Die Mitgliedschaft verpflichtet das Mitglied nicht dazu, Wartungs-, Inspektions- oder Reparaturarbeiten ausschließlich bei der Autohaus Markwardt Zossen GmbH durchführen zu lassen. Sämtliche mit der Mitgliedschaft verbundenen Leistungen, Preisvorteile und Serviceangebote können jedoch ausschließlich für Leistungen in Anspruch genommen werden, die durch die Autohaus Markwardt Zossen GmbH erbracht werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten oder auf die Gewährung vergleichbarer Leistungen bei anderen Werkstätten besteht nicht.

C. Informationen zum Produkt

Vertragslaufzeit

Die Basis-Mitgliedschaft wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Bei Auswahl des HU und AU-Pakets beträgt die Mindestvertragslaufzeit der gesamten Mitgliedschaft 24 Monate.

Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann anschließend von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags oder durch Abschluss über ein von der Autohaus Markwardt Zossen GmbH bereitgestelltes digitales Vertragsverfahren und die anschließende Annahme des Vertrags durch die Autohaus Markwardt Zossen GmbH zustande.

Vertragserfüllung

Die Mitgliedschaft und der Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen an dem im Mitgliedschaftsvertrag eingetragenen Vertragsbeginn.

Die Nutzung der einzelnen Leistungen richtet sich nach der gewählten Basis-Mitgliedschaft, den ausgewählten Zusatzpaketen, den Mitgliedschaftsbedingungen und dem jeweiligen Leistungsumfang.

Sämtliche Leistungen werden nach vorheriger Terminvereinbarung und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der Autohaus Markwardt Zossen GmbH erbracht. Ein Anspruch auf die sofortige Erbringung einer Leistung oder auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht. Soweit einzelne Leistungen von der Verfügbarkeit von Ersatzwagen, Personal, Ersatzteilen oder sonstigen betrieblichen Ressourcen abhängig sind, erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit.

Fahrzeugbindung

Die Mitgliedschaft ist an das im Mitgliedschaftsvertrag bezeichnete Fahrzeug gebunden. Der Verkauf, die Stilllegung, der Verlust oder der dauerhafte Ausfall des Fahrzeugs beendet den Vertrag nicht automatisch.

Auf Wunsch des Mitglieds kann geprüft werden, ob die Mitgliedschaft auf ein anderes geeignetes Fahrzeug übertragen werden kann. Eine Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung der Autohaus Markwardt Zossen GmbH. Bei einem Wechsel zwischen einem Personenkraftwagen und einem Nutzfahrzeug kann sich der monatliche Mitgliedsbeitrag ändern.

Entgelt

Die Mitgliedschaft ist als monatlich beitragspflichtige Mitgliedschaft ausgestaltet. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für einen Personenkraftwagen 29,90 Euro brutto und für ein Nutzfahrzeug 39,90 Euro brutto.

Für das optionale Räderpaket wird ein zusätzlicher monatlicher Beitrag von 17,90 Euro brutto berechnet. Für das optionale HU und AU-Paket wird ein zusätzlicher monatlicher Beitrag von 7,90 Euro brutto berechnet.

Der individuell zu zahlende monatliche Gesamtbeitrag ergibt sich aus der gewählten Basis-Mitgliedschaft und den ausgewählten Zusatzpaketen. Der konkrete monatliche Gesamtbeitrag wird im Mitgliedschaftsvertrag angegeben.

Der Gesamtpreis für die Mindestvertragslaufzeit entspricht dem vereinbarten monatlichen Gesamtbeitrag multipliziert mit zwölf Monaten. Bei Auswahl des HU und AU-Pakets entspricht der Gesamtpreis dem vereinbarten monatlichen Gesamtbeitrag multipliziert mit 24 Monaten.

Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt das Mitglied beziehungsweise der Kontoinhaber der Autohaus Markwardt Zossen GmbH ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.

Der erste Mitgliedsbeitrag wird nach Beginn der Mitgliedschaft eingezogen. Die weiteren Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus eingezogen.

Kann eine Lastschrift aus Gründen, die das Mitglied oder der Kontoinhaber zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, können die tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten berechnet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags bleibt bestehen.

Mitgliedschaftsbedingungen (AGB)

Mobility & Service Club der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH

1. Präambel

Der Mobility und Service Club der Autohaus Markwardt Zossen GmbH ist eine fahrzeugbezogene Mitgliedschaft für Wartungs-, Mobilitäts- und Werkstattleistungen. Ziel ist es, den Mitgliedern planbare Werkstattkosten, zuverlässige Mobilität und attraktive Preisvorteile für ihr angemeldetes Fahrzeug anzubieten.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag, den vorvertraglichen Informationen und diesen Mitgliedschaftsbedingungen. Diese Unterlagen bilden gemeinsam die Grundlage der Mitgliedschaft.

2. Zielgruppe

Die Mitgliedschaft kann für serienmäßige Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge abgeschlossen werden. Fahrzeuge mit erheblichen technischen Veränderungen, Wohnmobile und Sonderfahrzeuge können von der Aufnahme ausgeschlossen oder nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung aufgenommen werden.

Die Mitgliedschaft gilt ausschließlich für das im Mitgliedschaftsvertrag bezeichnete Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug ist eine eigene Mitgliedschaft erforderlich.

Die Mitgliedschaft verpflichtet das Mitglied nicht, sämtliche Arbeiten bei der Autohaus Markwardt Zossen GmbH durchführen zu lassen. Clubleistungen und Clubrabatte können jedoch ausschließlich für Leistungen der Autohaus Markwardt Zossen GmbH in Anspruch genommen werden.

Eine Übertragung auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Die Übertragung auf ein anderes Fahrzeug bedarf der vorherigen Zustimmung der Autohaus Markwardt Zossen GmbH.

3. Leistungsumfang

(1) Die Basis-Mitgliedschaft umfasst einen Ersatzwagen während eines vereinbarten Werkstattaufenthalts, die Arbeitsleistungen einer regulären Inspektion nach Herstellervorgaben, den Ölwechsel einschließlich Material sowie 20 Prozent Rabatt auf rabattfähige zusätzliche Arbeitsleistungen und Ersatzteile.

(2) Die enthaltene Inspektionsleistung umfasst ausschließlich die regulären Prüf-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Zusätzliche Wartungs-, Austausch- und Reparaturarbeiten sowie die dafür erforderlichen Teile und Betriebsstoffe sind nicht enthalten. Dies gilt insbesondere für Filter, Zündkerzen, Bremsflüssigkeit, Getriebeöl, Kühlmittel und vergleichbare Wartungs- oder Verschleißteile.

(3) Der Ölwechsel umfasst die erforderliche Arbeitsleistung, das Motoröl in der vorgeschriebenen Spezifikation und Menge, den Ölfilter sowie die erforderliche Ablassschraube oder Dichtung. Inspektions- und Ölwechselleistungen werden nur erbracht, wenn sie nach Herstellervorgaben fällig oder technisch erforderlich sind.

(4) Von den Clubrabatten ausgenommen sind Diagnose- und Fehlersucharbeiten, Unfall-, Karosserie- und Lackreparaturen sowie HU und AU einschließlich Prüfgebühren. Clubrabatte sind nicht mit anderen Rabatten, Festpreisangeboten oder Aktionen kombinierbar.

(5) Der Ersatzwagen wird ausschließlich für die Dauer eines Werkstattaufenthalts und nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Fahrzeugklasse, Marke oder Ausstattung besteht nicht. Die Bereitstellung erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit.

(6) Das optionale Räderpaket umfasst höchstens zwei saisonale Räderwechsel pro Vertragsjahr, die Einlagerung und Reinigung eines Radsatzes sowie das erforderliche Auswuchten vor der Montage. Reifen, Felgen, Reparaturen, Ventile, Reifendrucksensoren und Befestigungsmaterial sind nicht enthalten.

(7) Das optionale HU und AU-Paket umfasst einmal innerhalb der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit die reguläre Haupt- und Abgasuntersuchung einschließlich der üblichen Prüfgebühren. Reparaturen, zusätzliche Untersuchungen, Änderungsabnahmen und Nachprüfungen sind nicht enthalten.

(8) Sämtliche Leistungen werden nur während einer aktiven Mitgliedschaft, für das angemeldete Fahrzeug, nach vorheriger Terminvereinbarung und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten erbracht. Nicht genutzte Leistungen oder Rabatte werden weder ausgezahlt noch gutgeschrieben oder übertragen.

4. Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags oder durch Abschluss über ein von der Autohaus Markwardt Zossen GmbH bereitgestelltes digitales Vertragsverfahren und die anschließende Annahme durch die Autohaus Markwardt Zossen GmbH zustande.

(2) Die Mitgliedschaft beginnt an dem im Mitgliedschaftsvertrag eingetragenen Vertragsbeginn.

(3) Mit Vertragsabschluss bestätigt das Mitglied, den Mitgliedschaftsvertrag, die vorvertraglichen Informationen, diese Mitgliedschaftsbedingungen, die Datenschutzhinweise und, soweit gesetzlich erforderlich, die Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.

(4) Die Autohaus Markwardt Zossen GmbH kann den Abschluss einer Mitgliedschaft ablehnen, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

5. Entgelt

(1) Der monatliche Beitrag für die Basis-Mitgliedschaft beträgt für einen Personenkraftwagen 29,90 Euro brutto und für ein Nutzfahrzeug 39,90 Euro brutto.

(2) Für das optionale Räderpaket werden zusätzlich 17,90 Euro brutto monatlich und für das optionale HU und AU-Paket zusätzlich 7,90 Euro brutto monatlich berechnet.

(3) Der vereinbarte monatliche Gesamtbeitrag ergibt sich aus der gewählten Basis-Mitgliedschaft und den ausgewählten Zusatzpaketen. Er wird im Mitgliedschaftsvertrag festgehalten.

(4) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus im SEPA-Lastschriftverfahren. Der erste Beitrag wird nach Beginn der Mitgliedschaft eingezogen.

(5) Das Mitglied beziehungsweise der Kontoinhaber ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Bei einer zu vertretenden Rücklastschrift können die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.

(6) Während eines Zahlungsrückstands kann die Inanspruchnahme von Clubleistungen nach erfolgloser Zahlungsaufforderung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen ausgesetzt werden.

6. Abwicklung

(1) Clubleistungen werden grundsätzlich nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung während der üblichen Geschäftszeiten erbracht.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Personal, Ersatzteilen und Ersatzwagen. Ein Anspruch auf eine sofortige Leistungserbringung oder einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht.

(3) Das Mitglied ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeugdaten und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fehlende Angaben oder erforderliche Mitwirkungshandlungen können die Leistungserbringung verzögern.

(4) Vereinbarte Termine sind einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.

(5) Die Nutzung eines Ersatzwagens setzt eine gültige Fahrerlaubnis und den Abschluss des jeweils geltenden Ersatzwagenvertrags voraus. Für Verkehrsverstöße und schuldhaft verursachte Schäden haftet die nutzende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Nutzungsbedingungen.

7. Leistungsausschlüsse

(1) Ein Anspruch auf Clubleistungen besteht ausschließlich während einer aktiven Mitgliedschaft und nur für das im Mitgliedschaftsvertrag bezeichnete Fahrzeug.

(2) Ein Leistungsanspruch besteht nicht, wenn sich das Mitglied trotz Zahlungsaufforderung im Zahlungsrückstand befindet, die Mitgliedschaft missbräuchlich genutzt wird, die verlangte Leistung nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört oder die Leistung nicht durch die Autohaus Markwardt Zossen GmbH erbracht wird.

(3) Leistungen können vorübergehend eingeschränkt oder verschoben werden, wenn betriebliche Auslastung, technische Störungen, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen oder Fälle höherer Gewalt eine Leistungserbringung verhindern. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.

(4) Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Rabatte werden nicht ausgezahlt, gutgeschrieben, auf andere Fahrzeuge oder Personen übertragen oder in einen späteren Vertragszeitraum übernommen.

(5) Eine Barauszahlung oder Erstattung von Kosten für Leistungen anderer Werkstätten ist ausgeschlossen.

8. Verpflichtungen des Mitglieds

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Angaben im Rahmen des Mitgliedschaftsvertrages vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Änderungen der Anschrift, der Kontaktdaten, der Bankverbindung oder sonstiger vertragsrelevanter Informationen sind der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH unverzüglich mitzuteilen.

(3) Veräußert das Mitglied das Vertragsfahrzeug, tritt ein Totalschaden ein, wird das Fahrzeug gestohlen oder endgültig außer Betrieb gesetzt, ist dies der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH unverzüglich mitzuteilen.

(4) Das Mitglied ist verpflichtet, Clubfahrzeuge pfleglich zu behandeln und sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Verkehrsverstöße sowie während der Nutzung entstehende Schäden sind der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH unverzüglich anzuzeigen.

(5) Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen jederzeit erfüllt sind.

(6) Eine missbräuchliche Nutzung der Mitgliedschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Leistungen für nicht vom Vertrag erfasste Fahrzeuge oder Personen, die Weitergabe persönlicher Mitgliedschaftsvorteile an Dritte oder sonstige Umgehungshandlungen, ist unzulässig.

(7) Verletzt das Mitglied seine vertraglichen Pflichten erheblich oder wiederholt, ist die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH berechtigt, einzelne Leistungen vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich zu kündigen.

9. Vertragsdauer, Kündigung und außerordentliche Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit der Basis-Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate. Bei Auswahl des HU und AU Pakets beträgt die Mindestvertragslaufzeit der gesamten Mitgliedschaft 24 Monate.

(2) Eine ordentliche Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

(3) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann anschließend von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@markwardt-zossen.de, erklärt werden.

(4) Die Kündigung der Mitgliedschaft erfasst auch die vereinbarten Zusatzpakete.

(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einer erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzung, einer missbräuchlichen Nutzung der Mitgliedschaft oder einem trotz Zahlungsaufforderung fortbestehenden Zahlungsrückstand vorliegen.

(6) Der Verkauf, die Stilllegung, der Verlust oder der dauerhafte Ausfall des angemeldeten Fahrzeugs beendet den Vertrag nicht automatisch. Das Mitglied kann die Übertragung auf ein anderes geeignetes Fahrzeug beantragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Autohaus Markwardt Zossen GmbH. Bei einem Wechsel zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeug kann der Mitgliedsbeitrag angepasst werden.

(7) Im Todesfall endet die Mitgliedschaft nach Vorlage eines geeigneten Nachweises zum Ende des laufenden Kalendermonats.

(8) Bis zur Vertragsbeendigung entstandene Zahlungs- und sonstige Ansprüche bleiben bestehen.

10. Haftung

(1) Die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfälle, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(5) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften für Schäden an überlassenen Fahrzeugen sowie die Haftung des Mitglieds für schuldhaft verursachte Schäden bleiben hiervon unberührt.

§11 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet der Anspruch auf sämtliche Leistungen des Mobility & Service Clubs.

(2) Bereits vereinbarte, jedoch noch nicht erbrachte Clubleistungen entfallen mit dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Rabatte oder sonstige Mitgliedschaftsvorteile verfallen mit Vertragsende. Ein Anspruch auf Auszahlung, Gutschrift oder sonstigen finanziellen Ausgleich besteht nicht.

(4) Offene Zahlungsansprüche der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH sowie sonstige bis zur Vertragsbeendigung entstandene Ansprüche bleiben von der Beendigung der Mitgliedschaft unberührt.

(5) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden Nutzungsrechte und Berechtigungen.

§12 Schlussbestimmung

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH.

(5) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, die Bestandteil der Vertragsunterlagen sind.

(6) Diese Mitgliedschaftsbedingungen gelten in Verbindung mit den vorvertraglichen Informationen, dem Leistungsverzeichnis, dem Preisverzeichnis, dem Mitgliedschaftsantrag, dem SEPA-Lastschriftmandat, den Datenschutzhinweisen sowie – soweit gesetzlich erforderlich – der Widerrufsbelehrung. Sämtliche Unterlagen bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage der Mitgliedschaft.